Behinderte Pflegekinder: SkF stellt verlässliche Beratung sicher
SkF e. V. Dülmen wird Teil des LWL-Kooperationsverbundes „STEPPKE“
Im Rahmen der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) hat sich mit dem Stichtag 1. Januar 2020 auch für Pflegefamilien mit behinderten Kindern etwas Wesentliches verändert: Nicht mehr das jeweilige Jugendamt sondern der Landschaftsverband wurde als Erbringer von Eingliederungshilfeleistungen zuständig. „Diese Neuerung war zunächst mit Unsicherheit verbunden“, berichtet Monika Schulz-Wehrmeyer, Geschäftsführerin beim Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Dülmen. Umso größer war dann die Erleichterung darüber, dass der SkF eine verbindliche Vereinbarung mit dem LWL treffen und sich dem sogenannten STEPPKE-Kooperationsverbund anschließen konnte. Den ausführlichen Pressebericht finden Sie HIER.