Als vom Landesbetreuungsamt anerkannter Betreuungsverein übernehmen wir die rechtliche Betreuung für volljährige Menschen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können. Als vertrauensvoller Partner, der ihnen hilft, das Leben zu bewältigen, stehen wir Ihnen zur Seite.
Die rechtliche Betreuung kann auf eigenen Antrag oder von Amts wegen durch das Betreuungsgericht eingerichtet werden.
Die Betreuung erfolgt durch unsere ehrenamtlich und beruflich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die unterschiedliche Aufgaben übernehmen können:
Haben Sie Freude am Umgang mit anderen Menschen und übernehmen gerne Verantwortung, kann die Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung eine zufriedenstellende und bereichernde Aufgabe für Sie sein.
Wenn sie sich in diesem Arbeitsbereich ehrenamtlich engagieren möchten, sind Sie bei uns genau richtig.
Aufwandsentschädigung für Betreuer:
Wenn Sie als Betreuer einen Antrag auf Aufwandsentschädigung stellen möchten, finden Sie hier das nötige Formular unter der Rubrik: Formulare nach Inkrafttreten des FamFG am
01.09.2009 unter folgendem Link:
"Was passiert, wenn ich im Falle eines Unfalls oder einer schweren Krankheit nicht mehr für mich selbst entscheiden kann? Wer regelt dann meine finanziellen Angelegenheiten, wer organisiert meine Pflege und alles andere? Welche Wünsche habe ich für diesen Fall und wie werden diese beachtet?"
Auch die direkten Angehörigen dürfen in einem solchen Fall nicht automatisch für uns handeln, daher sollte mittels einer Vorsorgevollmacht für diesen Fall vorgesorgt werden. Zusätzlich sollte in einer Patientenverfügung festgehalten werden, wie in verschiedenen medizinischen Situationen gehandelt werden soll, falls man seinen Willen nicht mehr selbst äußern kann.
Vielen Menschen ist diese Problematik nicht bewusst, andere schieben dieses Thema lange vor sich her, obwohl sie von der Wichtigkeit der Vorsorge wissen. Wir unterstützen Sie gerne dabei, es anzugehen und Ihre Vorsorgedokumente zu erstellen.
Rufen Sie uns an - wir sind gerne für Sie da!
Persönliche Beratungstermine sind nach telefonischer Vereinbarung an folgenden Terminen möglich:
Donnerstag: 10.02.2022 | 10.03.2022 | 07.04.2022 | 05.05.2022 | 02.06.2022 | 30.06.2022 | 28.07.2022 |25.08.2022 | 22.09.2022 | 20.10.2022 | 17.11.2022 | 15.12.2022
Falls Sie eine Vorsorgevollmacht in Leichter Sprache benötigen, finden Sie hier das nötige Formular:
Vorsorgevollmacht_SKMFR_Leichte_Sprache
Wichtige Informationen und die Musterformulare zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht finden Sie hier:
Das Jahresprogramm 2022 finden Sie hier:
Fortbildungs-Angebote des Betreuungsvereins finden Sie auch unter Aktuelles - Termine.
Wir beraten kostenlos, unbürokratisch und vertraulich, unabhängig von Konfession, Nationalität, Geschlecht und Alter. Unsere MitarbeiterInnen unterliegen der Schweigepflicht.
Aufgrund der aktuellen Corona-Lage findet zurzeit, zum Schutz aller, weiterhin die offene Sprechstunde nur mit Terminvereinbarung unter Einhaltung der 3G-Regel statt. Sie können gerne einen Termin mit unseren Mitarbeiter*innen vereinbaren.
Rechtliche Betreuerin
Telefon: 02594 9505009
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Diplom-Sozialarbeiterin
Telefon: 02594 9505014
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Diplom-Sozialarbeiterin und Sozialpädagogin
Telefon: 02594 9505017
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Diplom-Sozialarbeiterin
Telefon: 02594 9505010
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Verwaltung
Telefon: 02594 9505000
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