• HOME
  • AKTUELLES
    • MELDUNGEN
    • TERMINE
    • STELLENANGEBOTE
  • DIENSTE
    • ADOPTIONS- & PFLEGEKINDERDIENST
    • ALLGEMEINE SOZIALBERATUNG
    • BABYKORB UND KINDERKISTE
    • BETREUUNGSVEREIN
    • FRAUEN- UND KINDERSCHUTZHAUS
    • FRÜHE HILFEN
    • KINDERTAGESPFLEGE
    • SCHWANGERSCHAFTSBERATUNG
    • VORMUNDSCHAFTEN MINDERJÄHRIGE
  • ÜBER UNS
    • TEAM
    • VORSTAND
    • GESCHÄFTSFÜHRUNG
    • VERWALTUNG
    • PRÄVENTION
    • LEITBILD
    • HISTORIE
    • LOB & BESCHWERDE
  • HELFEN / SPENDEN
    • EHRENAMT
    • MITGLIEDSCHAFT
    • SPENDEN
  • FRAUENHAUS
  • KONTAKT
  • HOME
  • AKTUELLES
    • MELDUNGEN
    • TERMINE
    • STELLENANGEBOTE
  • DIENSTE
    • ADOPTIONS- & PFLEGEKINDERDIENST
    • ALLGEMEINE SOZIALBERATUNG
    • BABYKORB UND KINDERKISTE
    • BETREUUNGSVEREIN
    • FRAUEN- UND KINDERSCHUTZHAUS
    • FRÜHE HILFEN
    • KINDERTAGESPFLEGE
    • SCHWANGERSCHAFTSBERATUNG
    • VORMUNDSCHAFTEN MINDERJÄHRIGE
  • ÜBER UNS
    • TEAM
    • VORSTAND
    • GESCHÄFTSFÜHRUNG
    • VERWALTUNG
    • PRÄVENTION
    • LEITBILD
    • HISTORIE
    • LOB & BESCHWERDE
  • HELFEN / SPENDEN
    • EHRENAMT
    • MITGLIEDSCHAFT
    • SPENDEN
  • FRAUENHAUS
  • KONTAKT

Vormundschaften für Minderjährige

Gesetzliche Vertreter für Kinder und Jugendliche 

Manchmal können Eltern das Sorgerecht für ihr Kind nicht bzw. nicht in allen Teilen ausüben. In solchen Fällen wird dem Kind durch das Gericht ein Vormund bzw. Pfleger zur Seite gestellt.   

  • Wird den Eltern nur ein Teil der elterlichen Sorge aberkannt oder von diesen freiwillig abgegeben, so spricht man von einer Pflegschaft. Diese kann dann unterschiedliche Teile der elterlichen Sorge beinhalten, z.B. die Personensorge, die Vermögenssorge, die Gesundheitssorge, das Aufenthaltsbestimmungsrecht u.s.w. 
  • Ein Vormund wird vom Familiengericht bestellt und beaufsichtigt. Der Vormund hat eine Berichtspflicht gegenüber dem Gericht. 

Ehrenamtliche Vormundschaften für Kinder und Jugendliche 

Ehrenamtliche für die Übernahme von Vormund-/Pflegeschaften gesucht! 

Wenn Eltern aufgrund von Tod, Krankheit oder Erziehungsunfähigkeit die elterliche Sorge nicht ausüben können, bestellt das Familiengericht für Minderjährige eine/n Vormund/in oder Pfleger/in. Auch für unbegleitete minderjährige Geflüchtete, die ohne Elternteil nach Deutschland einreisen, wird ein/e Vormund/in bestimmt. Dazu sucht der Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Dülmen (SkF e.V. Dülmen) im Kreisgebiet Coesfeld engagierte Bürgerinnen und Bürger, die eine Vormundschaft oder Pflegschaft für
Minderjährige im Ehrenamt übernehmen möchten. 

Ehrenamtliche Vormund-/
Pflegschaften
Mehr Info zum Ehrenamt

Was wir tun

  • Bis zum Eintritt der Volljährigkeit kann die Mitarbeiterin des SkF die elterliche Sorge für die Kinder oder Jugendlichen wahrnehmen und begleitet sie auf ihrem Weg ins Erwachsenenleben. 
  • Der Vormund ist der rechtliche Vertreter des Kindes oder Jugendlichen und sorgt für dessen Wohlergehen. Ein persönlicher Kontakt wird durch regelmäßige Besuchskontakte sichergestellt. 
  • Ebenso sorgt der Vormund für ein verlässliches Umfeld, in dem der notwendige Schutz, Fürsorge, Förderung und Entwicklung des Kindes gewährleistet werden. 
  • Der Vormund vertritt das Kind in rechtlichen, finanziellen und pädagogischen Angelegenheiten, fungiert als Ansprechpartner, organisiert Hilfen und kooperiert eng mit Einrichtungen, Behörden, leiblichen Eltern und ggf. auch Pflegeeltern. 

Unser Grundsatz bei Vormundschaften für Minderjährige

Die MitarbeiterInnen des SKF sehen die Führung von Vormundschaften und Pflegschaften immer als ganzheitliche, umfassende Sorge für die familien- und sozialrechtlichen sowie persönlichen, gesundheitlichen und seelischen Belange der Kinder und Jugendlichen, und legen deshalb auf den persönlichen Kontakt zum Mündel großen Wert.
 
Es zeigt sich, dass dadurch die Entwicklung der Minderjährigen in einem hohen Maße positiv gefördert werden kann.

Ihre Ansprechpartner/-innen 

Vormundschaften für Minderjährige

Anke Riegelmeyer

Diplom-Sozialpädagogin
Standort: Dülmen
Telefon: 02594 89349-31
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Julia Storch

Staatl. anerkannte Sozialarbeiterin / Sozialpädagogin B.A.
Standort: Dülmen
Telefon: 02594 89349-61
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Sebastian Kraß

Staatl. anerkannter Sozialarbeiter B.A.
Standort: Dülmen
Telefon: 02594 89349-62
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Beratungsstelle Dülmen

Sozialdienst
katholischer Frauen e.V.
Dülmen-Coesfeld
Kapellenweg 77
48249 Dülmen
Telefon: 02594 893490
E-Mail: info@skf-duelmen-coesfeld.de

Beratungsstelle Coesfeld

Sozialdienst
katholischer Frauen e.V.
Dülmen-Coesfeld
Neustraße 8
48653 Coesfeld
Telefon: ​02541 9544-0
E-Mail: info@skf-duelmen-coesfeld.de

Informationen

Impressum

Datenschutz

Spendenkonto

IBAN: DE23401545300035028281
BIC: WELADE3WXXX
Sparkasse Westmünsterland

Gefördert von:

Cookies

Wir nutzen temporäre Session-Cookies auf unserer Webseite. Ein Session-Cookie speichert lediglich Informationen, die Onlineaktivitäten einer einzelnen Browser-Sitzung zuordnen. Die Session-Cookies werden beim Schließen des Browsers wieder gelöscht. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.

Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung. 

AKZEPTIEREN