Wir sind da – Für noch mehr Selbstbestimmung!
Die Betreuungsvereine der verbandlichen Caritas stellten im Rahmen ihrer bundesweiten Aktionswoche vom 26. September bis 1. Oktober 2022 ihr Beratungs- und Unterstützungsangebot vor: Wir sind da – Für noch mehr Selbstbestimmung!
Am 1. Januar 2023 tritt die Reform des Betreuungsrechts in Kraft. Sie soll betroffenen Menschen mehr Selbstbestimmung garantieren und eine bessere Qualität der Unterstützung bieten. Gemeinsam engagieren sich der Deutsche Caritasverband (DCV), der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) und der SKM Bundesverband für eine gute Umsetzung der bevorstehenden Reform. Dafür werden gerade in den Bundesländern die Weichen gestellt. Die Verbände fordern Länder und Kommunen auf, die Arbeit der Betreuungsvereine zu stärken und eine bedarfsgerechte und angemessene Finanzierung der Querschnittsaufgaben sicherzustellen, so wie es das Bundesgesetz regelt. Betreuungsvereine sind Kompetenzzentren zum Thema Rechtliche Betreuung und Vorsorge. Sie informieren und beraten zu Vorsorgemöglichkeiten, schulen ehrenamtliche und angehörige rechtliche Betreuerinnen und Betreuer und übernehmen Rechtliche Betreuungen durch ihre beruflichen Mitarbeitenden. In einer immer älter werdenden Gesellschaft tragen Betreuungsvereine mit ihrem Beratungs- und Unterstützungsangebot dazu bei, dass Menschen sich aktiv engagieren können. Hilfebedürftige Menschen erhalten Beratung und konkrete Unterstützung. Innerhalb der verbandlichen Caritas mit ihren Fachverbänden SkF und SKM engagieren sich bundesweit 270 Betreuungsvereine mit rund 1.000 beruflich Mitarbeitenden und 20.000 ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern. In der Bundesweiten Aktionswoche sollte das deutlich werden:
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Rechtliche Betreuung sichert das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Menschen
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Rechtliche Betreuung tritt für eine Verbesserung der Lebenssituation der Menschen ein
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Rechtliche Betreuung geht nur gemeinsam – im Dialog mit dem/der Betreuten und der/dem Betreuer*in